Nutzer mobiler Apps sollen künftig besser vor einer unerwünschten Ortung geschützt werden. Derzeit versteckten viele Anbieter die hierzulande bereits gesetzlich vorgeschriebene Einwilligung in die Freigabe von Standortdaten mobiler Kommunikationsgeräte häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), erklärte ein Sprecher von Bundesjustizminister Heiko Maas gegenüber heise online. Um dies zu verhindern, wolle der Minister die Voraussetzungen für das nötige Opt-in konkretisieren. Dafür hatten sich zuvor Verbraucherschützer eingesetzt.
Die Einwilligung müsse transparent und unmissverständlich erfolgen und dürfe dem Verbraucher nicht einfach untergeschoben werden, führte der Sprecher aus. Maas plane, die Vorgaben gleich in der ganzen EU durch eine Klausel im Entwurf für die Datenschutzgrundverordnung zu verankern. Dies sei mit dem federführenden Bundesinnenministerium bereits abgesprochen.
„Auf Smartphones und Tablets werden heute eine Vielzahl von Daten abgegriffen, ohne dass der Nutzer es merkt. Dagegen müssen wir etwas tun“, hatte Maas im Gespräch mit dem Magazin Focus betont. Einwilligungsklauseln in AGBs lese sich niemand durch, diese würden einfach abgeklickt. Maas warnte: „Damit veräußert man aber oft sämtliche Rechte vom Adressbuch über Fotos und den Standort.“ Zudem seien bei vielen Apps Ortungsinformationen für die Funktionsfähigkeit gar nicht nötig. Die Anbieter müssten hier viel genauer darauf hinweisen, warum sie welche Daten verwenden wollten.
Kritik von Datenschützern
Hierzulande will Maas im Herbst seine Initiative für ein Verbandsklagerecht voranbringen, mit dem das Datenschutzrecht besser durchgesetzt werden soll. „Damit können die Verbraucherschutzorganisationen künftig Individualrechte Einzelner auch gegenüber Internetgiganten wie Google einklagen“, hofft der Minister laut dem Interview. Zur Kritik einzelner Datenschützer daran wollte sich sein Sprecher nicht konkret äußern, da die Stellungnahmen noch genau ausgewertet würden.
Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper hatte jüngst moniert, dass es bereits Datenschutzbehörden mit ausreichenden Durchsetzungsrechten gebe. Wenn die Aufsichtsämter und Verbände für dieselbe Sache zuständig seien und zudem mit Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit unterschiedliche juristische Wege zur Verfügung stünden, gefährde das die Rechtseinheit und schaffe Unsicherheiten. Auch der IT-Branchenverband Bitkom lehnt das Vorhaben aufgrund „erheblicher rechtlicher und tatsächlicher Bedenken“ ab. (Stefan Krempl) / (anw)