Eine „Momentaufnahme“ der von den Sicherheitsbehörden des Bundes erhobenen Daten lieferte jetzt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag. Die kleine Anfrage ergänzt eine Anfrage der Linken vom September über präventiv erhobene Daten (siehe dazu: Strafverfolger sammeln millionenfach Daten). Die Datensatzzahlen selbst unterliegen der ständigen Veränderung durch Aussonderungen, Neuerfassungen und Aktualisierungen.
Nach den nun veröffentlichten aktuellen Angaben der Bundesregierung (die Antwort auf die Anfrage trägt das Datum 1.10.2013) unterhält das Bundeskriminalamt (BKA) derzeit 81 Verbund- und Zentraldateien. Die Verbunddateien werden von den Landeskriminalämtern gespeist, die Zentraldateien pflegt das BKA selbst. Dabei werden Sach- und Personendaten angegeben. Die meisten Personendatensätze sind mit rund 4 Millionen in der Datei „Personenfahndung“ enthalten, dabei liegt zur rund 535.000 Personen mindestens eine Fahndung vor. Sehr umfangreich sind zudem die Verbunddateien mit biometrischen Daten: 2,9 Millionen Personendatensätze bezieht sich auf die Nationale Datenbank für digitalisierte Finger- und Handflächenabdrücke, immerhin rund 350.000 Personensätze sind in der Datei enthalten, die sich auf die Fingerabdruckblätter von Asylbewerbern beziehen. Die DNA-Analysedatei enthält bereits rund 796.000 Personendatensätze.
Darüber hinaus pflegt das BKA 179 Strafverfolgungsdateien. Diese Dateien enthalten beispielsweise Informationen, die im Rahmen Ermittlungsverfahrens etwa zu Mord, Menschenhandel oder Drogenhandel anfallen. Die meisten Personendatensätze enthalten dabei mit insgesamt rund 200.000 Einträgen mehrere Dateien, die sich mit der Terrorismusbekämpfung befassen. Hinsichtlich der Aufklärung der terroristischen Anschläge in den USA vom 11. September 2001 gibt es eine eigene Datei mit rund 106.000 Datensätzen, die jedoch nur 393 Personendatensätze enthält. Mehrere Dateien mit rund 164.000 Personendatensätzen befassen sich mit Geldwäsche. Immerhin rund 20.000 Personendatensätze gibt es in Morduntersuchungen. Auffallend ist auch eine Datei, die sich mit dem „Verdacht des Ausspähens von Daten“ befasst. Sie enthält rund 14 Millionen Datensätze, allerdings nur 389 Personendatensätze.
Die umfangreichste Datei des Zollkriminalamts ist INZOLL, ein Informations- und Auskunftssystem über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Bundeszollverwaltung, die rund 29.000 Personendatensätze enthält. Das Zollkriminalamt unterhält außerdem die Datenbank Info IPR, eine so genannte „Aufgriffsdatenbank“. Sie enthält alle markenschutzrechtlichen Aufgriffe mit personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich bei den Personen nicht um Verdächtige oder Beschuldigte, sondern die Versender und Empfänger der Waren, die markenschutzrechtlich relevant sind. Mit den Daten sollen örtlich voneinander getrennte Aufgriffe zusammengeführt werden, was zu neuen Ermittlungsansätzen führen soll. Die meisten Daten werden nach 15 Monaten automatisch gelöscht oder dann, wenn es sich bei den vermeintlichen Markenrechtsverletzungen doch um Originalwaren handelt.
Das Zollkriminalamt nutzt außerdem das IT-Verfahren CRIME ZuM-Info. Damit sollen Steuerstraftaten, Subventionsbetrug und Verstöße gegen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen aufgeklärt werden. Im Zollinformationssystem ZIS werden Ausschreibungen zur zollrechtlichen Kontrolle gespeichert. Damit sollen Verstöße gegen Zoll- und Agrarregelungen sowie unerlaubter Handel mit Drogen und Waffen festgestellt werden. Außerdem nutzen die Hauptzollämter im Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit das IT-Verfahren ProFiS. Hier werden Daten zu Hinweisen und Verfahren erfasst. Eine statistische Auswertung ist möglich, jedoch keine Analyse der Daten.
Der Bundesverfassungsschutz unterhält gemeinsame Dateien mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz im „Nachrichtendienstlichen Informationssystem und Wissensnetz“ (NADIS WN). Es ist das zentrale Hinweis- und Verbundsystem für Personen und Objekte.
Offene Auskünfte zu den Auftragsdateien des Bundesnachrichtendienstes verweigerte die Bundesregierung aufgrund der „Sensitivität und Geheimhaltungsbedürftigkeit“ der Informationen. Bei den Auftragsdateien handelt es sich um Dateien, die personenbezogene Daten enthalten, die zur Erfüllung des nachrichtendienstlichen Auftrags notwendig sind. Zurzeit unterhält der BND 19 genehmigte Auftragsdateien, weitere drei befinden sich in einem Genehmigungsverfahren, bei dem der Bundesdatenschutzbeauftragte angehört wird. (Christiane Schulzki-Haddouti ) / (jk)